Die Klinik verfügt über eine Weiterbildungsbefugnis für drei Jahre für das Fach Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und für ein Jahr für das Fach Psychiatrie.
Für die Ausbildung zur/zum Psychologischen Psychotherapeut*in ist die Klinik für 600 Stunden PT 1 (gem. § 2 Abs. 2 Nr. 1 zweiter Halbsatz PsychTh-APrV) und 600 Stunden PT 2 (gem. § 2 Abs. 2 Nr. 2 PsychTh-APrV) zugelassen.