Die Klinik am Waldschlößchen ist eine staatlich anerkannte Privatkrankenanstalt. Mittels Krankenhauseinweisungsschein durch Ihren Behandler und schriftlicher Kostenzusage durch die Privatversicherung (und ggf. Beihilfe) melden Sie sich zur Aufnahme für eine allgemeine Krankenhausbehandlung in unserer Privatklinik an.
Sollten Sie noch nicht über eine Kostenzusage durch die Privatversicherung verfügen, die Notwendigkeit für eine Behandlung dennoch dringend vorliegen, unterstützen wir Sie tatkräftig. Bitte kontaktieren Sie uns in jedem Fall.

Nationale und internationale Selbstzahler können die Behandlung umgehend nach der inhaltlicher Vorprüfung durch die Leitende Ärztin oder den Leitenden Psychologen sowie nach Klärung der Aufnahmemodalitäten antreten (mittels Vorleistung für 10 Tage sowie folgendem regelmäßigen 10-tägigen Zahlungstakt).

Je nach Ihrem Versicherungstarif und nach Ihren eigenen Bedürfnissen und Wünschen haben Sie die Möglichkeit, zwischen den Wahlleistungselementen Einbettzimmerzuschlag und Zweibettzimmerzuschlag sowie der ärztlich-therapeutischen Wahlleistung zu wählen.