Wer trägt die Kosten für Ihre Behandlung?
Wenn Sie in unserer Klink behandelt werden möchten, empfehlen wir Ihnen, dies ausreichend begründet im Antrag gegenüber dem Kostenträger darzulegen. Ein zusätzliches Begründungsschreiben durch Ihren Arzt oder Psychologischen Psychotherapeuten begünstigt die Kostenübernahme für unsere Klinik.
Für Patienten einer gesetzlichen Krankenkasse bzw. der Rentenversicherung
Patienten, deren Behandlungsmaßnahme von der gesetzlichen Krankenkasse oder Rentenversicherung getragen wird, stellen mit ihrem behandelnden Arzt einen Antrag auf eine Kostenübernahme für eine stationäre psychosomatische Rehabilitationsmaßnahme. Bei unbefristet berenteten Patienten übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Behandlung. Für die Kostenübernahme der Patienten, die nicht berentet sind oder im Erwerbsleben stehen, ist die Deutsche Rentenversicherung regional oder Bund zuständig. Bei befristet berenteten Patienten kann sowohl die Rentenversicherung als auch die Krankenkasse zuständig sein.
Ist es Ihr Wunsch, die Maßnahme in unserer Klinik durchzuführen, empfehlen wir Ihnen, dies ausreichend begründet im Antrag gegenüber dem Kostenträger darzulegen. Ein zusätzliches Begründungsschreiben durch Sie und Ihren Arzt begünstigt das Erwirken einer Kostenübernahme für unsere Klinik.
Stimmt Ihr Kostenträger der Behandlung zu, erhalten Sie Ihre Kostenübernahme – die bei uns in der Regel zeitgleich eintrifft. Dennoch bitten wir Sie, uns zu informieren, sobald Sie Ihr Dokument erhalten haben. Eine etwaige Zuzahlungspflicht sowie deren Umfang entnehmen Sie ebenfalls Ihrer Kostenübernahme.
Für Patienten anderer Kostenträger
Auch für stationäre Behandlungen von Patienten mit einem anderen Kostenträger (z.B. Berufsgenossenschaft, Unfallkasse, Heilfürsorge, Bundeswehr etc.) ist die Klärung der Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn erforderlich.
Für Privatpatienten
Privat versicherte Patienten beantragen bei ihrer privaten Krankenkasse und/oder Beihilfe eine „Allgemeine Krankenhausbehandlung“.
Gern unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung gegenüber Ihrer privaten Krankenkasse: Vereinbaren Sie hierfür einen ambulanten Vorstellungstermin mit uns. Wir führen eine Befunderhebung durch und verfassen anschließend einen Bericht zur Beantragung einer Kostenübernahme für eine Allgemeine Krankenhausbehandlung.
Nach Vorlage der Kostenzusage und vor Behandlungsbeginn erfolgt dann der Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung. Sie als Patientin oder Patient sind dabei für uns immer die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner.
Bei Behandlungsmaßnahmen, die komplett auf Selbstzahlerbasis stattfinden, sowie bei anteiligen Kostenzusagen durch die private Krankenkasse und/oder Beihilfe ist eine Anzahlung im Voraus zu leisten, die dann bei der Schlussrechnung verrechnet wird. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Behandlung; bei längerer Behandlungsdauer können Zwischenrechnungen erstellt werden.