Wer trägt die Kosten für Ihre Behandlung?
Wenn Sie in unserer Klinik behandelt werden möchten, empfehlen wir Ihnen, dies ausreichend begründet im Antrag gegenüber dem Kostenträger darzulegen. Ein zusätzliches Begründungsschreiben durch Ihren Arzt oder Psychologischen Psychotherapeuten begünstigt die Kostenübernahme für unsere Klinik.
Für Patienten einer gesetzlichen Krankenkasse
Patienten, deren Behandlungsmaßnahme von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden soll, haben die Möglichkeit, mit ihrem behandelnden Arzt einen Antrag auf eine Kostenübernahme für eine stationäre psychosomatische Rehabilitationsmaßnahme zu stellen. In Einzelfällen besteht auch die Möglichkeit, eine Kostenübernahme im Rahmen der Allgemeinen Krankenhausbehandlung zu erwirken.
Für die Kostenübernahme der Patienten, die nicht berentet sind und/oder im Erwerbsleben stehen, ist für die Kostenzusage der stationären Rehabilitation die Deutsche Rentenversicherung regional oder Bund zuständig. Bei Krankheitsbildern und Symptomkomplexen, die eine akute medizinisch-psychotherapeutische Behandlung erfordern, kann ebenfalls eine Kostenübernahme im Rahmen der Allgemeinen Krankenhausbehandlung notwendig sein.
Stimmt Ihr Kostenträger der Behandlung zu, erhalten Sie Ihre Kostenübernahme – die bei uns in der Regel zeitgleich eintrifft. Dennoch bitten wir Sie, uns zu informieren, sobald Sie Ihr Dokument erhalten haben. Eine etwaige Zuzahlungspflicht sowie deren Umfang entnehmen Sie ebenfalls Ihrer Kostenübernahme.
Für Patienten der Kostenträger Berufsgenossenschaften, Unfallkassen, Heilfürsorge und Bundeswehr
Auch für stationäre Behandlungen von Patienten mit den o.g. Kostenträgern ist die Klärung der Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn erforderlich.
Für Privatpatienten und Selbstzahler
Privat versicherte Patienten beantragen bei ihrer privaten Krankenkasse und/oder Beihilfe eine „Allgemeine Krankenhausbehandlung“.
Gern unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung gegenüber Ihrer privaten Krankenkasse: Vereinbaren Sie hierfür einen ambulanten Vorstellungstermin mit uns. Wir führen eine Befunderhebung durch und verfassen anschließend einen Bericht zur Beantragung einer Kostenübernahme für eine Allgemeine Krankenhausbehandlung.
Nach Vorlage der Kostenzusage und vor Behandlungsbeginn erfolgt dann der Abschluss einer Wahlleistungsvereinbarung. Sie als Patientin oder Patient sind dabei für uns immer die Vertragspartnerin oder der Vertragspartner.
Bei Behandlungsmaßnahmen, die komplett auf Selbstzahlerbasis stattfinden, sowie bei anteiligen Kostenzusagen durch die private Krankenkasse und/oder Beihilfe ist eine Anzahlung im Voraus zu leisten, die dann bei der Schlussrechnung verrechnet wird. Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Behandlung; bei längerer Behandlungsdauer können Zwischenrechnungen erstellt werden.