Sie sind Versicherte/r einer gesetzlichen Krankenversicherung und bei Ihnen liegt die dringende Notwendigkeit einer Allgemeinen Krankenhausbehandlung mit dem Ziel eines kurzfristigen/zeitnahen Behandlungsbeginns zur Akutbehandlung vor? Bitte kontaktieren Sie unsere Patientenaufnahme, Frau Pfeiffer, telefonisch unter 0351/6587770.

Im Folgenden zeigen wir Ihnen das Antragsprocedere für das Erwirken einer Kostenzusage einer Allgemeinen Krankenhausbehandlung in unserer Klinik auf.

Die Klinik am Waldschlößchen erfüllt die Versorgungsqualität eines zugelassenen Krankenhauses und ermöglicht Ihnen zeitnah die erforderliche Behandlung auf Grundlage einer „Kostenzusage für eine Krankenhausbehandlung durch einen nicht zugelassenen Leistungserbringeroder einer „Kostenzusage im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens“ durch Ihre gesetzliche Krankenkasse (je nach Satzung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung).

Folgendes Vorgehen empfehlen wir Ihnen und unterstützen Sie selbstverständlich gern darin:

  1. Kontaktieren Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung, schildern Sie eindringlich Ihre Situation und erfragen Sie die Möglichkeit einer Kostenzusage für eine Krankenhausbehandlung durch einen nicht zugelassenen Leistungserbringer, alternativ die Möglichkeit der Kostenzusage im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens. Lassen Sie sich über die Modalitäten (bestenfalls schriftlich) informieren. Wir empfehlen Ihnen, sich im Vorfeld telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen, um Sie im Antragsprocedere zu begleiten.
  1. Fordern Sie bei Ihrem/Ihrer Behandler/in einen Befundbericht sowie die Einweisung für eine Allgemeine Krankenhausbehandlung in der Klinik am Waldschlößchen an und ergänzen diese Dokumente gern um unser Musterschreiben mit Ihren Angaben. Senden Sie diese Unterlagen zeitnah an Ihre gesetzliche Krankenversicherung.
  1. Bestenfalls teilt man Ihnen per Bescheid direkt mit, ob der Pflegesatz in voller Höhe durch Ihre Krankenversicherung erstattet wird oder mit welcher Höhe eines eventuellen Eigenanteils Sie rechnen müssen. Setzen Sie sich dazu bitte mit uns in Verbindung, auch wenn Ihnen zunächst ein Ablehnungsbescheid zugeht.